Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. AnwendungsbereichDiese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen der CH Media Holding AG/Neue Zürcher Zeitung AG ("CHM/NZZ") und deren Kunden betreffend die Publikation von Traueranzeigen.
2. Vertragsabschluss
Vorbehaltlich entgegenstehender individueller Vereinbarungen kommt der Vertrag nur zustande durch die Online-Buchung über www.gedenkzeit.ch durch den Kunden und die Annahme des Auftrages von CHM/NZZ.
3. Preise
Für Publikationen von Traueranzeigen gelten die jeweils gültigen Tarife, zuzüglich MwSt. Tarifänderungen treten sofort in Kraft und haben für sämtliche ab Inkrafttreten neu abgeschlossenen Aufträge Geltung.
4. Stornierung
Die Stornierung bedarf der Schriftform. Bei Stornierungen kann CHM/NZZ 25% der Kosten verrechnen.
5. Zahlungskonditionen
Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen zu begleichen. CHM/NZZ kann jederzeit und ohne Angabe von Gründen Vorauszahlung verlangen.
Bei Zahlungsverzug kann die CHM/NZZ für die 1. Mahnung eine Bearbeitungsgebühr von CHF 30, für die 2. Mahnung eine Bearbeitungsgebühr von weiteren CHF 50 verrechnen.
6. Druckmaterial
CHM/NZZ übernimmt für die gelieferten Traueranzeigen sowie weiterer Materialien keine Verantwortung. CHM/NZZ ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Traueranzeigen zeitlich unbegrenzt zu archivieren.
7. Ablehnungsbefugnis
CHM/NZZ behalten sich vor, Änderungen der Traueranzeigen zu verlangen oder Traueranzeigen ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Die Zurückweisung wird dem Kunden mitgeteilt. Der Kunde ist berechtigt, CHM/NZZ eine geänderte Version der zu schaltenden Anzeige zu übermitteln.
Geht dieser Ersatz nicht mehr rechtzeitig für die Einhaltung des ursprünglich vereinbarten Insertionstermines bei CHM/NZZ ein, behält CHM/NZZ den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung auch dann, wenn die Schaltung der Anzeige nicht erfolgt.
8. Gewährleistung und Haftung von CHM/NZZ
CHM/NZZ gewährleistet im Rahmen der vorhersehbaren Anforderungen eine, dem jeweils üblichen technischen Standard entsprechende, bestmögliche Wiedergabe des Werbemittels. Unwesentliche Fehler, insbesondere unwesentliche Beeinträchtigungen der Wiedergabe, sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.
9. Gewährleistung und Haftung des Kunden
Der Kunde ist für den Inhalt der Traueranzeigen verantwortlich. Der Kunde erklärt, die gesetzlichen Bestimmungen, guten Sitten, Vorschriften des avisierten Medienanbieters und Branchenregeln einzuhalten und CHM/NZZ diesbezüglich schadlos zu halten. Der Kunde gewährleistet, dass er alle zur Schaltung der Traueranzeige erforderlichen Rechte besitzt. Der Kunde stellt CHM/NZZ sowie deren Organe und Hilfspersonen auf erstes Anfordern von allen Ansprüchen Dritter frei, die wegen der Verletzung wettbewerbsrechtlicher, strafrechtlicher, urheberrechtlicher und sonstiger gesetzlicher Bestimmungen entstehen können. Er ist in jedem Fall verpflichtet, sämtliche im Zusammenhang mit Ansprüchen Dritter oder in sonstigen Verfahren anfallende, gerichtlichen oder aussergerichtlichen Kosten zu übernehmen. Der Kunde ist verpflichtet, CHM/NZZ nach Treu und Glauben mit Informationen und Unterlagen bei der Rechteverteidigung gegenüber Dritten zu unterstützen. CHM/NZZ wird den Kunden über die Geltendmachung entsprechender Ansprüche Dritter informieren.
10. Rechteeinräumung
Der Kunde überträgt CHM/NZZ sämtliche für die Nutzung der Traueranzeige erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungs-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechte, insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, Übertragung, Sendung, Bearbeitung, Speicherung in und Abruf aus einer Datenbank, und zwar zeitlich, örtlich und inhaltlich in dem für die Durchführung des Auftrages erforderlichen Umfang. Vorgenannte Rechte berechtigen insbesondere zur Schaltung mittels aller bekannten technischen Verfahren sowie aller bekannten Formen der Online-Medien.
11. Datenschutz
Im Rahmen der Inanspruchnahme der Leistungen von CHM/NZZ, insbesondere bei der Auftragserteilung und -bearbeitung, werden personenbezogene Daten erhoben.
Es gelten die jeweiligen Datenschutzerklärungen von CHM bzw. NZZ.
12. Schlussbestimmungen
Eine etwaige Ungültigkeit einer Bestimmung vorliegender AGB berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Regelungen. Ungültige Bestimmungen sind durch solche zu ersetzen, die der beabsichtigten Bedeutung der ungültigen Bestimmung am nächsten kommen. Gleiches gilt bei Auftreten evtl. ausfüllungsbedürftiger Lücken.
Es ist ausschliesslich Schweizer Recht anwendbar. Gerichtsstand ist Zürich.
Die vorliegenden Geschäftsbedingungen treten am 01.08.2021 in Kraft und ersetzen alle früheren Fassungen.